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Rom – Die Wachstumsverordnung sieht weitere Maßnahmen vor, um die energetische Sanierung und die Erdbebensicherung von Gebäuden zu fördern (Art. 10 DL Nr. 34/2019). Erst kürzlich wurde von der Einnahmenagentur die Durchführungsverordnung (Verordnung vom 18. April 2019) erlassen, mit welcher die Abtretung des Steuerbonus für die energetische Sanierung einzelner Baueinheiten geregelt wird. Und nun g...
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