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Bozen/Rom –Wie wohl allgemein bekannt sein dürfte, sehen die Bestimmungen über den Schutz der Mutterschaft vor, dass die werdende Mutter in der Regel zwei Monate vor der Geburt und drei Monate nachher nicht arbeiten darf und auch dass sie anschließend noch weitere sechs Monate eine freiwillige Arbeitsenthaltung in Anspruch nehmen kann, wobei ihr der Arbeitsplatz erhalten bleiben muss (bis zur Voll...
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