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Bozen/Rom - Mit Ministerialdekret vom 2. Dezember 2000 ist die Möglichkeit zu einer INAIL-Prämien-Ermäßigung für Betriebe eingeführt worden, die ausreichend Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz getroffen haben. Das Ausmaß der Prämienreduzierung ist wie folgt festgesetzt:
zehn Prozent für Betriebe mit bis zu 500 Beschäftigten und
fünf Pr...
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