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Rom – Mit Verordnung des Direktors der Einnahmenagentur vom 15. Jänner 2026 ist die Bestätigung für die 2025 einbehaltenen und abgeführten Quellensteuern mit den amtlichen Anleitungen erlassen worden. Es gelten diesbezüglich für die Versendung an die Einnahmenagentur und die Aushändigung an den Begünstigten folgende Fristen:
16. März 2026: Versendung des normalen Vordrucks für Lohneinkünfte, gele...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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