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Rom – Letzte Woche hat die Einnahmenagentur in einer Auskunft die Besteuerung der Honorare an einen ausländischen Opernsänger behandelt (Auskunft Nr. 66 vom 6. März 2026), die dieser für vier Auftritte in Italien von einem Theater bezogen hat. Der Opernsänger besitzt in seinem Wohnsitzstaat (Polen) eine MwSt-Position als selbstständiger Künstler, die er dem Theater vorgelegt hat. Die Vergütung wur...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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