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Bozen - Das Autonomiestatut sah bisher in Art. 82 vor, dass die Region und die Provinzen bei der Ermittlung der Einkommensteuer der Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in der Region zusammenarbeiten und die Landesregierung befugt ist, „den Finanzämtern des Staates in der Region und in den Provinzen bedeutende Aufgaben, Tatbestände und Hinweise für die Festlegung eines höheren steuerpflichtigen Einkomme...
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