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Rom – Die Zentralkammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (CNDCEC) hat kürzlich auf ihrer Website die Vorlage für den Bericht des Überwachungsrates an die Gesellschafter aktualisiert, der bei Genehmigung des Jahresabschlusses 2024 vorzulegen ist (Art. 2429 (2) ZGB). Es handelt sich im Konkreten um zwei Berichte, je nach Aufgabenbereich des Überwachungsrates: Der Bericht über die Überwachungs...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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