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Rom – Für die Steuerperioden bis einschließlich 2007 konnte bekanntlich ein Erstattungsantrag für die Ertragsteuern Irpef und Ires gestellt werden, um die nachträglich zuerkannte beschränkte Abzugsfähigkeit von 10 Prozent der Wertschöpfungssteuer Irap geltend zu machen (Art. 6 DL Nr. 185/2008). Die Berechnungsprogramme der Einnahmenagentur weisen hier aber einen Fehler auf: Als gezahlte Irap, von ...
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