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Der Steuerbonus von 55 Prozent für Energiesparmaßnahmen gilt ausschließlich für die bestehende Bausubstanz. Wenn daher mit den Baumaßnahmen gleichzeitig auch bauliche Erweiterungen durchgeführt werden, dann steht für diese der Steuerbonus nicht zu. Dies hat die Finanzverwaltung im Sommer dieses Jahres ausdrücklich auf eine spezifische Anfrage in einem Rundschreiben (Nr. 39/E vom 1. Juli 2010) gekl...
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