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Die im Export und im innergemeinschaftlichen Handel tätigen Unternehmen, die den Status als „Exportkaufmann“ besitzen, sind zur so genannten Vorumsatzbefreiung berechtigt: Sie können Lieferungen und Leistungen bis zum Betrag der im Vorjahr getätigten Ausfuhrlieferungen (Plafond) ohne Anrechnung von MwSt erwerben. Dazu müssen sie unter anderem vor Durchführung des entsprechenden Umsatzes dem Liefer...
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