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Rom – Das Stabilitätsgesetz 2013 (Art. 1 Abs. 513 Ges. Nr. 228/2012) schafft eine Bestimmung des Haushaltsgesetzes 2007 ab, mit welcher für die landwirtschaftlichen Gesellschaften die Besteuerung auf der Grundlage der Katastererträge ermöglicht wurde und setzt die entsprechenden Optionen für diese Besteuerung mit Wirkung ab 2015 außer Kraft. Für die in den Jahren 2013-2014 neu gegründeten Gesellsc...
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