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Rom – Gelegentlich hört man von der von der Finanzverwaltung aufgeworfenen abstrusen Theorie des juridischen Inkasso oder der Vermutung, dass bestimmte Einkünfte, auf die man verzichtet, als kassiert angenommen werden. Dies betrifft insbesondere solche Einkünfte, die beim Vergütungsempfänger nach dem sogenannten Zuflussprinzip (oder Kassaprinzip) besteuert werden. Aus der Vermutung, dass das Inkas...
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