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Die Unternehmen, die dem Steuervergleich im Voraus zugestimmt haben, sind für die Dauer dieses Verfahrens (in der Regel bis Ende 2004) von der Ausstellung von Kassenbelegen und Steuerquittungen befreit, soweit diese vom Kunden nicht ausdrücklich verlangt werden. Die Erleichterung hat jedoch einige Haken und Einschränkungen, und so ist daher gut zu überlegen, ob man davon Gebrauch machen will.
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