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Bozen – In Südtirol sind bekanntlich verschiedene Erleichterungen für die Wertschöpfungssteuer Irap vorgesehen. Unter anderem wurde mit dem Finanzgesetz 2012 eine vollständige Irap-Befreiung für die ab 2012 in Südtirol neu gegründeten Unternehmen eingeführt (Art. 21-bis, Abs. 13-bis LG Nr. 9/1998 in geltender Fassung). Die Befreiung betrifft die erste Steuer- periode des Tätigkeitsbeginns und die ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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