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Rom – Man hört immer wieder von Diskussionen über die Pflicht zur elektronischen Rechnung bei Subverträgen in Zusammenhang mit Aufträgen gegenüber der öffentlichen Verwaltung. Das Haushaltsgesetz 2018 hat bekanntlich die allgemeine Pflicht der elektronischen Rechnung ab 1. Jänner 2019 für zwei Bereiche auf den 1. Juli 2018 vorgezogen. Es handelt sich um die Bereiche des Treibstoffs für Kraftfahrze...
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