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Brüssel/Rom – Die Europäische Union hat am 20. Juni 2019 die Richtlinie Nr. 2019/1152 verabschiedet, welche für transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen zugunsten der Arbeitnehmer innerhalb der Mitgliedsländer sorgen soll. Aktuell wird in Italien dazu die Durchführungsbestimmung im Parlament diskutiert, und wir haben bereits in den beiden vorherigen Ausgaben der SWZ (Nr. 14/22 und 15/22, ...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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