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Bozen – Laut einer Bestimmung des Stabilitätsgesetzes für 2015 können Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft entscheiden, ob sie sich ab dem März 2015 (oder auch später) ihre monatlich anfallende Abfertigung im Ausmaß von 6,91 Prozent der Entlohnung auszahlen lassen wollen, oder ob das Geld weiterhin entweder in einen Zusatzrentenfonds fließen oder beim Arbeitgeber verbleiben soll. Auf Betriebe mit ...
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