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Die Finanzverwaltung erläutert in einem Rundschreiben die Einschränkungen bei der Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen, die dem Erwerb von steuerfreien Beteiligungen zuzurechnen sind. Es sind auch die impliziten Zinsen aus Leasingverträgen zu berücksichtigen. Die Beteiligungen, für welche die Haltefrist von einem Jahr für die Steuerbefreiung noch nicht erfüllt ist, können unberücksichtigt bleiben (Run...
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