Bozen – Carlo Azeglio Ciampi (94), Senator auf Lebenszeit, Ex-Staatspräsident, Ex-Ministerpräsident, Ex-Minister, Ex-Banca d’Italia-Chef, erhält diversen Medienberichten zufolge eine monatliche Pension von 53.000 Euro: 30.000 Euro aufgrund seiner Tätigkeit für Bankitalia, 4.000 Euro vom Inps und 19.054 Euro als Ex-Parlamentarier. Dazu kommen die Diäten als Senator. Er könnte sich mit diesen Einkünften also durchaus einen Ferienaufenthalt in einer seinen Vorlieben entsprechenden Unterkunft leisten, einem Fünf-Sterne-Hotel oder einer einfachen Privatunterkunft. Auf dem freien Beherbergungsmarkt ist die Auswahl groß. Campi jedoch hat sich bereits mehrmals entschieden, in der Alpini-Kaserne „Villa Ausserer“ (im Bild) in Seis seinen Sommerurlaub zu verbringen. Dank seiner Meriten um den italienischen Staat hat er dazu das Recht. Auch heuer werde er wieder, so heißt es, gemeinsam mit seiner Ehefrau Franca mehrere Wochen in Seis entspannen.
Der Preis, der dem Ehepaar Ciampi dafür berechnet wird? Ein Schnäppchen für Seiser und für Südtiroler Verhältnisse allgemein, wie der „Corriere dell’Alto Adige“ kürzlich berichtete: Die Vollpension kostet 35 Euro pro Person und Tag – also für Unterkunft, Frühstück, Mittag- und Abendessen; für das Doppelzimmer sind dementsprechend 70 Euro zu bezahlen. Eine Flasche „Lagrein dunkel“ gibt es für preiswerte 8,40 Euro. Diese Preise gelten das ganze Jahr über, egal, ob gerade Vor-, Haupt- oder Nebensaison ist. Apropos Staatspräsidenten: Sandro Pertini hat seinen Sommerurlauf auf Einladung der Carabinieri wiederholt in deren Alpinzentrum im Langental in der Gemeinde Wolkenstein verbracht, während Giorgio Napolitano ein Hotel in Sexten bevorzugt.
Die „Villa Ausserer“ ist eigentlich eine sogenannte „base logistica di addestramento“, eine Logistikbasis für Übungseinheiten der Alpini in der Gegend. Allerdings wird die Kaserne den Großteil des Jahres als „opera di protezione sociale per il recupero del benessere psicofisico delle truppe“ (OPS) genutzt, frei übersetzt als „soziale Einrichtung für die körperliche und psychische Genesung der Truppe“. Diese Strukturen wurden ursprünglich geschaffen, um denjenigen, die für die Landesverteidigung sorgen, Freizeitaktivitäten oder auch Tätigkeiten mit kulturellem und/oder sozialem Charakter zu ermöglichen. In diese Kategorie fallen neben den „Urlaubskasernen“ beispielsweise auch Versammlungssäle oder Offizierskasinos („circoli ufficiali“), jene Bar- und Restaurantbetriebe, in denen Militärs zu äußerst erschwinglichen Preisen verpflegt werden.
Vor allem, so heißt es im Reglement betreffend der Zugangsvoraussetzungen zu den OPS laut einem Bericht im „Il Fatto Quotidiano Online“, sollen aktive Mitglieder der Streitkräfte, die operative Einsätze hinter sich haben, sich in den OPS in Ortschaften mit angenehmem Klima und besonderer Umgebung erholen.
Und so ist die „Villa Ausserer“ eine von mehreren Alpini-Kasernen in bekannten Ortschaften in den Dolomiten, die von Mitgliedern der Streitkräfte für die Erholung genutzt werden kann. Auch der „Villaggio Alpino Tempesti“ in Corvara und die „Caserma Goppi“ in Arabba zählen dazu. Aufenthalte in diesen drei Kasernen sind jedoch Offizieren vorbehalten. Andere Standorte stehen auch normalen Soldaten zur Verfügung, die „Caserma Baisi“ in Gossensaß beispielsweise ist ein solcher. Über Italien verstreut – von Riva del Garda über Sanremo bis Ischia – gibt es in bekannten Tourismusorten einige solcher Einrichtungen, die von Mitgliedern der Streitkräfte zum günstigen Urlauben zur Verfügung stehen (unter www.esercito.difesa.it kann zum Beispiel eine Liste aufgerufen werden).
Um alle gängigen Dienstleistungen eines Beherbergungsbetriebes bieten zu können – von der Zimmerreinigung über das Zubereiten der Mahlzeiten bis zum Servieren derselben –, werden Berufssoldaten herangezogen. Dem „Corriere dell’Alto Adige“ zufolge beschwerten sich einige solcher Soldaten, die in der „Villa Ausserer“ Dienst taten, dass diese Tätigkeiten nicht ihrem Berufsbild entsprächen – sie wurden versetzt.
Zugang zu den „Urlaubskasernen“ haben aktive und ehemalige Mitglieder der Streitkräfte, an erster Stelle Offiziere; falls noch Platz ist, dürfen auch Unteroffizieren die Unterkünfte nutzen, gegebenenfalls auch normale Soldaten und sogar Freiwillige. Auch Witwen von Alpini-Soldaten haben das Recht bzw. die Möglichkeit, den günstigen Urlaub in einer der Kasernen zu genießen. Voraussetzung ist allerdings, so steht es im Reglement, dass sie nicht nochmals geheiratet haben. All jene, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, dürfen Familienmitglieder und Freunde einladen, für die dann dieselben Preise gelten.
Der Preis für einen Urlaubstag in den den Offizieren vorbehaltenen Alpini-Kasernen beträgt übrigens die bereits genannten 35 Euro für Vollpension, die Halbpension 25 Euro, ein Mittag- oder Abendessen für einen Gast gibt es für zehn Euro, wie der „Corriere dell’Alto Adige“ schreibt. Die Ferienunterkünfte, die auch normale Soldaten nutzen, sind günstiger: 26 Euro pro Tag für die Vollpension – dieser Preis setzt sich laut „Il Fatto Quotidiano Online“ zusammen aus: acht Euro für die Übernachtung mit Frühstück, je neun Euro kosten das Mittag- bzw. das Abendessen. In Einrichtungen anderer militärischer Organisationen gelten auch andere Preise.
Bezahlt werden können die Aufenthalte ausschließlich mit Bargeld, weil es den OPS nicht erlaubt ist, Bankkonten zu unterhalten. Bezüglich Bargeldschwelle dürfte das ob der günstigen Preise in der Regel kein Problem darstellen, gilt doch eine Höchstaufenthaltsdauer von einer Woche im Sommer und einer im Winter. Für die Alpini-Kasernen müssen die Unterkunftsanfragen direkt ans „Comando Truppe Alpine“ gerichtet werden, welches dann eine Rangliste erstellt und anhand dieser festlegt, wer die militärischen Strukturen nutzen darf. Wobei es bei der Höchsturlaubszeit auch Ausnahmen gibt – siehe etwa Ciampi, der mit seiner Entourage mehrere Wochen in der „Villa Ausserer“ wohnt.
Die Preise für Unterkunft und Verpflegung in den OPS sind auch deshalb so günstig, weil – so der „Corriere dell’Alto Adige“ – das Reglement festlegt, dass lediglich die laufenden Kosten als Berechnungsgrundlage herangezogen werden dürfen. Der militärische Stützpunkt selbst darf aus den Ferienaufenthalten keinen Gewinn ziehen. Muss er ja auch nicht: Für die Instandhaltung der Struktur sorgt ja der Steuerzahler. So wurden die beiden Alpini-Kasernen in Seis und Corvara kürzlich renoviert bzw. umgebaut, der Ausschreibungspreis für die Arbeiten lag bei rund 1,5 Millionen Euro.
Zudem wird auch keine GIS für die „Urlaubskasernen“ bezahlt, denn Staatsimmobilien, die für institutionelle Zwecke genutzt werden, sind laut Staatsgesetz von der Bezahlung der Gemeindeimmobiliensteuer befreit. Genauso wenig müssen Gäste dieser Einrichtungen die Ortstaxe entrichten, obwohl sie die vorhandenen Strukturen wie Wanderwege durchaus nutzen. Die polizeiliche Meldung, die für private Beherbergungsbetriebe bzw. deren Gäste Pflicht ist, entfällt ebenfalls.
Und auch die Hoffnung mancher Touristiker, dass ein Aufenthalt eines so prominenten Politikers wie Ciampi zumindest unbezahlte Werbung für die Destination ist, ist wohl vergebens: Vor allem die lokale Presse berichtet ausführlich über den Urlauber, in auswärtigen Medien findet der Aufenthalt wenig Raum. Mit Ausnahme des vergangenen Sommers: Damals musste Ciampi wegen einer Lungenembolie ins Bozner Krankenhaus eingeliefert werden, wo er mehrere Wochen stationär behandelt wurde. Dieses Unwohlsein des wichtigen Ex-Politikers wurde auch in der überregionalen Presse breitgetreten.
Vielleicht wäre es in Zeiten von Sparmaßnahmen der öffentlichen Verwaltungen angebracht, nicht nur die preiswerten Ferienaufenthalte für Militärangehörige in den OPS zu streichen, sondern die Strukturen gar zu verkaufen. Die Einnahmen daraus wären im Angesicht des riesigen Schuldenberges des italienischen Staates „peanuts“ – sicher. Doch neben dem Verkaufspreis würden die Instandhaltungskosten weg- und zusätzliche Steuereinnahmen anfallen. Und es wäre ein Signal, ein Zeichen des guten Willens vonseiten des Staates – und für die privaten Beherbergungsbetriebe würde es vielleicht einige Nächtigungen mehr bedeuten.
Detail am Rande: Würde ein privater Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Urlaub zu solch günstigen Konditionen ermöglichen, wie das Militär den seinen, dann würde wohl das Finanzamt auf den Plan treten – wegen sogenannten „fringe benefits“. So werden bestimmte Sachentlohnungen genannt, die Mitarbeitern zuerkannt werden können: Die Differenz zwischen dem bezahlten Preis und dem Marktpreis müsste eigentlich als zusätzliches Einkommen besteuert (und sozialversichert) werden.















