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Rom – Das Haushaltsgesetz 2019 hat für die Einzelunternehmen unter anderem wieder die Möglichkeit der Privatisierung von betrieblichen oder betrieblich genutzten Liegenschaften vorgesehen (Art. 1 Abs. 66 Ges. Nr. 145/2018). Es handelt sich um die Neuauflage einer gleichen Bestimmung aus dem Jahr 2015 (Ges. Nr. 208/2015). Man kann daher davon ausgehen, dass die damals von der Einnahmenagentur erlas...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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