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Rom – Einzelunternehmen können betriebliche Liegenschaften bis 31. Mai 2025 begünstigt aus dem Unternehmen herausnehmen. Es können sich daraus beachtliche Steuervorteile ergeben, insbesondere wenn die Tätigkeit in absehbarer Zeit eingestellt wird oder wenn eine Umstrukturierung im Zusammenhang mit einem Generationswechsel geplant ist. Die Herausnahme oder Privatisierung entspricht nämlich einem Ei...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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