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Rom – Das Haushaltsgesetz 2019 (Abs. 66 Ges. Nr. 145/2018) sieht unter anderem die steuerlich begünstigte Privatisierung bzw. die Entnahme von betrieblichen Immobilien aus Einzelunternehmen vor. Es handelt sich um die Neuauflage einer Erleichterung aus dem Jahr 2015 (Ges. Nr. 208/2015). Zur damaligen Fassung hat die Einnahmenagentur umfangreiche Klarstellungen erlassen, die im Wesentlichen noch he...
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