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Rom – In einer kürzlich erteilten Auskunft behandelt die Einnahmenagentur einige Fragen im Zusammenhang mit den Konventionallöhnen und der Auszahlung von Sachentlohnung, Ergebnisprämien und der Einräumung von „Stock Options“ (Auskunft Nr. 37 vom 12. Februar 2026). Der Arbeitnehmer ist in Italien ansässig Der Antragsteller ist ein in Italien ansässiger Steuerpflichtiger, der hier unbeschränkt steue...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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