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Mit dem Finanzgesetz 2005 ist eine Prämie für Neuanstellungen in Form eines Irap-Freibetrages eingeführt worden. Der Freibetrag - als Abzug von der Irap-Bemessungsgrundlage - kann für jede Neuanstellung bis zu 20.000 Euro betragen und gilt bis 2008; der Steuervorteil beträgt in der Praxis 850 Euro pro Neuanstellung. Die Begünstigung hat im Frühjahr 2005 mit der Verordnung zur Wirtschaftsförderung...
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