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Rom – Seit 30. Juni besteht für alle Unternehmen und Freiberufler die Auflage, ein Pos-Gerät zu installieren, um den Kunden die Möglichkeit zu geben, das Entgelt für die durchgeführten Erwerbe und erhaltenen Leistungen mittels Debitkarte bzw. Bancomat zu begleichen. Für diesbezügliche Unterlassungen sind keine Verwaltungsstrafen vorgesehen.
Bei genauerer Betrachtung sieht die Bestimmung eigentlich...
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