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Rom – Eine kürzliche erteilte Auskunft zeigt, wie streng die Einnahmenagentur die eingeschränkte Abzugsfähigkeit der Personenfahrzeuge beurteilt (Auskunft Nr. 553 vom 7. November 2022). Es geht im konkreten um die Personenwagen einer Gesellschaft, die den amtlich zugelassenen Überwachungsdienst betreibt.
Die geltenden Bestimmungen des Einheitstextes der Einkommensteuern (Art. 164 EESt) sehen eine ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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