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Rom – Der ermäßigte MwSt-Satz von vier Prozent für Pkws, die von Personen mit Behinderung erworben werden (siehe dazu auch SWZ 27/21, nachzulesen hier auf SWZonline oder in der SWZapp), kann auch im Nachhinein beansprucht werden. Dies bestätigt die Einnahmenagentur in einer kürzlich erteilten Auskunft (Nr. 466 vom 7. Juli 2021). Im konkreten Fall der Anfrage konnte der erforderliche Nachweis (die ...
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