Rom – Eigentlich war der Stichtag für den Abschluss der Katastrophen-Versicherung der 31. März. Doch der Ministerrat in Rom hat am Freitag eine neue Frist festgelegt, allerdings nur für kleine und mittlere Unternehmen. Letztere haben demnach bis 1. Oktober dieses Jahres Zeit, die Anpassungen vorzunehmen, für kleine Betriebe gilt die Pflicht ab 1. Januar 2026. Für große Unternehmen gilt die Pflicht zum Abschluss einer Katastrophenversicherung hingegen ab morgen, wobei bis Ende Juni keine Sanktionen vorgesehen sind.
Dass die Pflicht kommt, ist seit Langem bekannt. Auch die SWZ hat mehrmals darüber berichtet (siehe unter anderem SWZ 2/25, nachzulesen hier). Allerdings fehlten noch die konkreten Anwendungsrichtlinien. Ende Februar ist die entsprechende Durchführungsbestimmung im Amtsblatt veröffentlicht worden (Dekret 18/2025).
Was vorgesehen ist
Unternehmen mit Sitz in Italien – landwirtschaftliche Betriebe ausgenommen – müssen sich somit gegen Naturkatastrophen versichern. Zahlreiche Versicherungsgesellschaften bzw. Broker haben ihre Kunden in den vergangenen Wochen und Monaten bereits auf die neue Pflicht hingewiesen. „In der Regel sind es die Versicherer, die die Versicherten kontaktieren“, gab Gregor Stimpfl kürzlich der SWZ Auskunft. Er ist der CEO des Bozner Brokers Assiconsult. Letztendlich sind aber die Unternehmen dafür verantwortlich, sich an die neue gesetzliche Pflicht anzupassen.
Versichert werden Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen sowie Ausrüstung, und zwar gegen mögliche Schäden aus Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutschen, Steinschlägen und Lawinen. Bei der Berechnung der Prämienhöhe sind die verschiedensten Parameter zu berücksichtigen, wobei allgemein davon auszugehen ist, dass keine allzu empfindlichen Summen herauskommen. Viele Unternehmen verfügen bereits über eine (Teil-)Versicherung bzw. befinden sich in Gebieten mit geringem Risiko.
Bestätigt wird, dass Versicherer und versichertes Unternehmen ab einer Versicherungssumme von 30 Millionen Euro frei verhandeln können, wie hoch der sogenannte Selbstbehalt ausfällt. Für sie ändert sich mit der Pflichtversicherung de facto nicht viel. Unterhalb der Versicherungssumme von 30 Millionen Euro werden Quoten festgelegt.
lvh erfreut über Aufschub
Für all das haben KMUs nun noch etwas mehr Zeit als ursprünglich erwartet. Der lvh zeigt sich darüber erfreut.
„Unklare Rahmenbedingungen, unvorbereitete Versicherungsanbieter und fehlende Antworten auf zentrale Fragen – all das machte die ursprünglich vorgesehene Einführung der Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen zum 31. März 2025 vor allem für kleine Betriebe kaum umsetzbar“, heißt es vonseiten des lvh. Bislang sei unklar gewesen, welche Schäden konkret versichert werden müssen, ob bestehende Versicherungen anerkannt werden, und welche Polizzen ausreichenden Schutz bieten. „Auch die Versicherungswirtschaft selbst zeigte sich nicht ausreichend vorbereitet – es fehlten standardisierte Vertragsmodelle, transparente Informationen und verlässliche Angebote.“
„Wir haben einen wichtigen Etappensieg erzielt“, erklärt lvh-Präsident Martin Haller. „Die Betriebe haben nun mehr Zeit, um sich mit den noch offenen Fragen auseinanderzusetzen, ohne unter massivem Zeitdruck Entscheidungen treffen zu müssen, die im schlimmsten Fall zu unpassenden oder überteuerten Versicherungsverträgen führen.“ Auch lvh-Direktor Walter Pöhl betont: „Der Aufschub ist ein wichtiger Schritt, aber er ist nur ein Teil der Lösung. Jetzt geht es darum, gemeinsam mit den zuständigen Ministerien und der Versicherungswirtschaft klare, praxisnahe Vorgaben zu entwickeln.“ Ziel müsse es sein, die Betriebe rechtlich abzusichern, ohne sie finanziell oder bürokratisch zu überfordern.