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Bozen – Bis spätestens Montag, 31. März, müssen etliche arbeits- bzw. sozialrechtliche Obliegenheiten erfüllt werden. Im Folgenden die Kurzübersicht dazu.
Abfertigungsrückstellungen für Handelsvertreter (FIRR) einzahlen – Bis 31. März eines jeden Jahres müssen Auftraggeber von Handelsagenten beim ENASARCO die im Vorjahr angereiften Abfertigungsquoten einzahlen. Diese gehen voll zulasten der auftra...
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