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Bozen/Rom - Wie an dieser Stelle berichtet, gilt grundsätzlich die Bestimmung, dass die Arbeitsdokumente (insbesondere das Matrikelbuch und das Lohnbuch - durch die Computerisierung ersetzt durch das Präsenzregister) immer am jeweiligen Arbeitsort aufbewahrt werden müssen. Nun gibt es eine Reihe von Tätigkeiten, bei welchen die Arbeitsorte ständig wechseln, sodass die Erfüllung dieser Verpflichtun...
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