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Der obligatorische Bericht zur Beschäftigungssituation von Männern und Frauen umfasst in diesem Jahr den Zeitraum 2004 und 2005, teilt die Landesabteilung Arbeit mit. Der Vordruck sei derselbe wie bei vorangegangenen periodischen Meldungen. Eingereicht werden muss der Bericht bei der Gleichstellungsrätin in der Landesabteilung Arbeit in der Bozner Leonardo-da-Vinci-Straße 7. Säumige Unternehmer - ...
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