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Rom – Unternehmen, die 2021 und 2022 jeweils die beiden Schwellen von 5.164.000 Euro an Erlösen und von 1.000.000 Euro an Endbeständen bzw. Vorräten überschritten haben, sind ab 1. Jänner 2024 verpflichtet, eine nicht vidimierte Lagerbuchhaltung zu führen. Die geltenden Bestimmungen (DPR Nr. 695/1996) sehen vor, dass die genannte Pflicht ab dem zweiten Folgejahr greift, nachdem für zwei nacheinand...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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