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Bozen/Rom - Dass alle Betriebe, die Mitarbeiter/innen beschäftigen, ein Matrikelbuch führen müssen, in das die beschäftigten Arbeitnehmer in chronologischer Reihenfolge mit Personaldaten, Einstufung sowie Beginn und Ende der Arbeitsverhältnisse eingetragen werden müssen, ist hinlänglich bekannt. Ebenso ist bekannt, dass diese Bücher vor Inbetriebnahme fortlaufend nummeriert und vom Unfallversicher...
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