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Bozen – Mit Artikel 5 des Gesetzesdekretes 179 vom 18. Oktober „Ulteriori misure urgenti per la crescita del Paese“ – auch „Sviluppo bis“ genannt – ist wie berichtet die Pflicht zur Einrichtung eines zertifizierten elektronischen Postfaches auf alle Einzelfirmen ausgedehnt worden, die sich ins Firmenregister bzw. ins Verzeichnis der Handwerksunternehmen eintragen lassen. Seit 19. Oktober sind demn...
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