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Rom - Ein Arbeitgeber zahlt aufgrund des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmer eine Prämie für eine Versicherung gegen das Risiko einer künftigen Pflegebedürftigkeit (LTC, long term care). Die entsprechenden Prämien stellen laut Finanzverwaltung eine Sachvergütung dar, auf welche die Lohnsteuer einzubehalten ist. Gleichzeitig kann aber für die Prämie ein Steuerabsetzbetrag von 19 Prozent beansp...
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