Bozen – Die Frist für die Gewährung von Wirtschaftsförderungen beträgt 120 Tage ab Gesuchstellung. Maximal weitere 60 Tage sollten zwischen dem Auszahlungsantrag und der effektiven Auszahlung der gewährten Beiträge vergehen. Doch diese Zeiten kann das Land Südtirol immer öfter nicht mehr einhalten.
Das musste Wirtschaftslandesrat Marco Galateo nach einer entsprechenden Landtagsanfrage des Abgeordneten Jürgen Wirth Anderlan einräumen. Galateo betont in seiner Antwort allerdings, dass die Bearbeitungszeiten derzeit nur in einigen Fällen die vorgeschriebene Verfahrensdauer überschreiten.
Betroffen sind unter anderem Beiträge für Beratung und Wissensvermittlung, für Ausbildungen, für Internationalisierung, für betriebliche Investitionen von Kleinunternehmen und für Elektromobilität.
Laut Marco Galateo ist Personalmangel der Grund. „Dieser hat zwangsläufig eine Verlängerung der Bearbeitungsfristen für die Anträge zur Folge“, so der Landesrat. In den vergangenen drei Jahren seien in der Wirtschaftsabteilung rund zehn Prozent der Planstellen unbesetzt gewesen.
Was das Land tun will
Um das Problem zu lösen, wolle die Landesregierung „die Attraktivität der Landesverwaltung als Arbeitgeber wirksamer kommunizieren“. Man bemühe sich, die Löhne und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Außerdem erprobe das Land neue Methoden, um Auswahl- und Einstellungsverfahren effizienter durchzuführen.
Gleichzeitig arbeite man daran, die Beitragsverfahren dank Digitalisierung zu vereinfachen. Die Qualität der Prüfungen müsse aber erhalten bleiben: „Es handelt sich nämlich um öffentliche Mittel. Eine angemessene Bewertung und die erforderlichen Kontrollen der Anträge sind unerlässlich“, erklärt Galateo.
Auch interessant: Laut Galateo hat die Abteilung Wirtschaftsentwicklung in Zusammenarbeit mit dem WIFO bereits eine Erhebung zur Effizienz der Förderverfahren und zur Wirksamkeit der gewährten Fördermittel eingeleitet. Auf die Ergebnisse darf man gespannt sein.

















