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Rom – Fünf Jahre hat es gedauert, bis sich der Gesetzgeber an das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Sachen Personalleihe und -entsendung angepasst hat: Mit Eilverordnung wurde im Herbst des letzten Jahres (DL Nr. 131/2024) die Bestimmung des Finanzgesetzes 1988 abgeschafft, wonach Verleih oder Entsendung von Personal als nicht steuerbar, also außerhalb des Geltungsbereiches der MwSt ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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