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Bozen/Rom - Bereits seit 12. Jänner müssen alle neu gegründeten Gesellschaften über eine sogenannte zertifizierte oder sichere E-Mail-Adresse („Posta elettronica certificata“/PEC) verfügen, sonst werden sie nicht mehr in das Firmenregister bei der Handelskammer eingetragen. Die PEC-Pflicht ist im Art. 16 des Gesetzesdekretes Nr. 185 vom 29. November 2008 (umgewandelt in das Gesetz Nr. 2/2009) enth...
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