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Rom – Die Einnahmenagentur behandelt in einer Auskunft (Nr. 197 vom 20. April 2022) den Fall einer im Ausland ansässigen Person, die nach Italien umsiedeln und dort ihre bisher ausgeübte Tätigkeit als Designer gegenüber den gleichen Kunden weiterführen will. Es geht um die Frage, ob die Pauschalbesteuerung mit dem verminderten Steuersatz von fünf Prozent angewandt werden kann. Die Einnahmenagentur...
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