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Rom – Mit dem Stabilitätsgesetz 2015 ist ein neues Pauschalverfahren für Kleinunternehmen und Freiberufler eingeführt worden. Die bisherigen Sonderverfahren für die Mini-Steuerpflichtigen (Art. 27 DL Nr. 98/2011) und die Pauschalierung für die neuen Initiativen (Art. 13 Ges. Nr. 388/2000) sind abgeschafft worden. Die Schwellen und Voraussetzungen für den Zugang zum neuen Pauschalverfahren sind all...
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