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Rom – Mit einer Pressemitteilung vom 28. Juni 2022 informiert die Einnahmenagentur, dass der Pauschalbetrag für den gewerblichen Güterkraftverkehr (Transport auf Rechnung Dritter) von bisher 48 Euro auf 55 Euro erhöht worden ist. Der für die Fahrten außerhalb der Sitzgemeinde vorgesehene Pauschalabzug gilt für den Einzelunternehmer für die nicht belegten Ausgaben (Art. 66 EESt). Der neue Pauschala...
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