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Rom – Mit einer Pressemitteilung vom 23. Juni 2026 informiert das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, dass der Pauschalbetrag für den gewerblichen Güterkraftverkehr (Transport auf Rechnung Dritter) von bisher 48 Euro auch für 2025 bestätigt worden ist. Der für die Fahrten außerhalb der Sitzgemeinde vorgesehene Pauschalabzug gilt für Einzelunternehmen für die nicht belegten Ausgaben (Art. 66 (...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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