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Rom - Beim Fiskus und beim Militär gibt es keine Logik: Dieser Grundsatz gilt wohl auch bei der Berechnung der Kapitalerträge aus den zurückgeführten Vermögen, die von den Finanzvermittlern durch eine Ersatzsteuer abgegolten werden können. Es geht im Einzelnen um die Erträge aus den Finanzvermögen, die nach dem 31. Dezember 2008 und bis zur Rückführung anfallen. Sie können - um die Vertraulichkeit...
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