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Rom – Mit der Veröffentlichung der Begleitverordnung zum Haushalt 2020 (DL Nr. 124/2019) hat sich auch die Angelegenheit mit der verminderten Vorauszahlung für die Steuerperiode 2019 geklärt. Die zuletzt in der Eilverordnung eingeführte Bestimmung hat einen beschränkten subjektiven Geltungsbereich, sie gilt aber nicht – wie ursprünglich angedacht – als vorübergehende Bestimmung, sondern als neue, ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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