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Rom – Die Zahlungsfristen für die Saldo- und die Vorauszahlungen für die Einkommensteuern (einschließlich Zuschläge und ITAP) sind bekanntlich allgemein auf den 30. Juni aufgeschoben worden. Mit einem Zinsaufschlag von 0,4 Prozent kann ein Fristaufschub von 30 Tagen beansprucht werden. Diese Zahlungen können auch in gleichen Monatsraten entrichtet werden, die bei natürlichen Personen jeweils zum M...
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