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Rom – Das Stabilitätsgesetz 2016 sieht unter anderem für die Gesellschaften die begünstigte Zuweisung von Gegenständen an die Gesellschafter oder die Umwandlung in eine einfache Gesellschaft vor (Abs. 115 u.ff. Ges. Nr. 208/2015). Es handelt sich im Wesentlichen um die Neuauflage einer Bestimmung aus dem Jahr 1999. Die Zuweisung hat bis 30. September 2016 zu erfolgen. Sie betrifft die nicht direkt...
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