Bozen – Die Landesregierung hat acht Tage vor Auslauf des Pachtvertrages zwei wichtige Beschlüsse zur Zukunft des Stahlwerks Valbruna in Bozen gefasst. Auf Vorschlag von Wirtschaftslandesrat Marco Galateo wird die Nutzung des Werksgeländes in der Voltastraße, das sich im Eigentum des Landes befindet, zunächst um ein Jahr verlängert. Parallel dazu hat die Regierung die inhaltlichen Vorgaben für die Neuausschreibung der Konzession beschlossen.
Die bisherige 30-jährige Konzession läuft am 3. September aus. „Das geltende Recht auf staatlicher und europäischer Ebene erlaubt keine automatische Verlängerung. Darum hat die Landesregierung beschlossen, die auslaufende Konzession für das Grundstück, auf dem sich die Stahlwerke befinden, um weitere zwölf Monate zu verlängern“, erklärte Galateo. Denn: verlieren möchte man einen der größten Arbeitgeber der Provinz nicht. Die Valbruna Stahlwerke unterscheiden sich von herkömmlichen Stahlwerken: Sie produzieren hochspezialisierte Stähle aus besonderen Legierungen – unter anderem auch für den medizinischen Bereich. In den letzten Jahren hat sich das Unternehmen zu einem innovativen Betrieb entwickelt, der strategisch nicht nur für Südtirol, sondern für ganz Italien von Bedeutung ist. Was Valbruna in Bozen erzeugt, werde weltweit lediglich von drei Unternehmen hergestellt, so Galateo.
Eckpunkte der Neuausschreibung
Mit der Verlängerung verbunden ist die Festlegung zentraler Kriterien für die künftige Vergabe:
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Recht an der Oberfläche statt Eigentum an der Fläche: Die neue Konzession soll auf diesem Modell basieren.
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Längere Laufzeit: Um Investitionssicherheit zu schaffen, wird eine längere Dauer der Konzession vorgesehen.
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Punktesystem: Höhere Bewertung erhalten Bewerber, die die stahlerzeugende Nutzung des Areals sichern und die bestehenden Arbeitsplätze garantieren.
„Die Ausschreibung enthält keine Ausschließlichkeitsklausel, sondern eine zusätzliche Punktzahl für diejenigen, die sich für die Teilnahme an der künftigen Ausschreibung entscheiden.“ Marco Galateo
Zeitplan und Garantien
Nach Veröffentlichung des Ausschreibungstextes haben Interessenten bis Februar Zeit, einen Wirtschaftsplan vorzulegen. Anschließend entscheidet das Land über die Vergabe. „Wir haben einige Garantieklauseln vorgesehen: Wer auch immer den Zuschlag erhält, muss innerhalb von vier Jahren mit den Arbeiten beginnen und die in der Ausschreibung hervorgehobenen Angaben einhalten“, betonte der Landesrat.


















