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Genau 40 Jahre lang stand in Südtirol ein Gesetz auf der Tagesordnung, das festlegt, welche Namen Orte, Flüsse oder Berge tragen sollen. Das Autonomiestatut von 1972 bestimmt nämlich, dass der Landtag dafür zuständig ist – „mit der Verpflichtung zur Zweisprachigkeit“. Die SVP wollte aber nie ein Gesetz, das bloß die vor 90 Jahren abgeschafften deutschen Namen auch de jure wieder einführt, aber all...
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