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Das seit Längerem angekündigte Rundschreiben zur Lösung der offenen Fragen über die Anwendung des sogenannten „Reverse-Charge-Verfahrens“ (Übergang der Steuerschuldnerschaft) auf Bauleistungen ist immer noch ausständig. Vor wenigen Tagen hat die Finanzverwaltung jedoch auf eine spezifische Anfrage hin einige Grundregeln bestätigt, die letzthin immer wieder in Zweifel gezogen wurden (Entscheid Nr. ...
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