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Rom – Der Entwurf zum Haushaltsgesetz enthält eine interessante Neuerung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Art. 1 Abs. 547 des derzeitigen Entwurfs): Es wird die neue Unternehmenssteuer IRI eingeführt (imposta sul reddito delle imprese; Art. 55-bis EESt). Einzelunternehmen und Personengesellschaften sollen für die thesaurierten Gewinne grundsätzlich gleich wie die Kapitalgesellscha...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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